Mathematische Modellierung mit MATLAB und Simulink
Inhalt
Kursniveau: Fortgeschrittenenstufe
MATLAB wird in der Entwicklung und Wissenschaft genutzt, um Daten zu analysieren und Lösungen für mathematische Probleme, vor allem Matrizen, anschaulich darzustellen. Der Kurs behandelt sowohl MATLAB als auch die Modellierung von Systemen mit Simulink.
Kursteilnahme im Home Office: Ohne Fahrzeiten, bequem von zuhause oder in unseren Bildungszentren vor Ort. Der Unterricht findet gleichwertig und professionell mit der leistungsfähigen Videokommunikationssoftware alfaview statt.
Lernziele: Nach diesem Lehrgang hast du das nötige Fachwissen und kennst die spezifische Terminologie zur mathematischen Modellierung mit MATLAB und Simulink. Du beherrschst die Werkzeuge der MATLAB-Software und die Programmiersprache MATLAB. Des Weiteren ist dir die Modellierung von numerischen Systemen mit der Software Simulink bekannt.
Abschluss: Zertifikat "MATLAB und Simulink"
Kursart: Präsenzunterricht mit dem Videokonferenzsystem alfaview®
Bildungsgutschein: ja Sonstige Förderung: Nach Absprache: Aktivierung- und Vermittlungsgutschein (AVGS), Qualifizierungschancengesetz, Europäischer Sozialfonds (ESF), Berufsförderungsdienst (BFD), Transfergesellschaften sowie der Rentenversicherungsträger (DRV) AZAV-Kursnummer: 24 - 25523 - NT
Förderungsart
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe)i Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)i
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.