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E-Teaching - Unterricht und Lehre digital gestalten

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur digitalen Gestaltung von Unterrichten und Lehren

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
es sind keine bestimmten Schul- oder Ausbildungsabschlüsse erforderlich; empfohlen werden Erfahrungen i. w. S. in der Lehre oder im Bildungsbereich; vornehmlich richtet sich der Lehrgang an Lehrende in der Erwachsenenbildung, z.B. an Volkshochschulen, Sprachschulen oder bei Trägern der Weiterbildung/Erwachsenenbildung, in der Personalentwicklung oder Lehrer*innen an Schulen; Grundkenntnisse in der Anwendung eines PCs, eines Textverarbeitungsprogramms und des Internets; Technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internetzugang, aktuellen Browser, ein Textverarbeitungsprogramm, ein PDF-Reader

Lehrgangsinhalte:
Mediendidaktik, Lernformen und Instrumente des E-Learnings, Planung, Konzeption und Umsetzung von E-Learning-Anwendungen, Kommunikation und Betreuung in der digitalen Lehre, medienrechtliche Grundlage (z. B. Urheberrecht von Texten, Bildern und Videos/Audios, Formulierung von Rechte- und Quellenangaben, Einräumung von Nutzungsrechten, Umgang mit Screenshots und Verlinkungen), Schreiben in der digitalen Lehre, Vorbereitung und Durchführung von Online-Seminaren

Lehrgangsmaterial:
1 Studienheft, 7 Web-based-Trainings, 1 Fallaufgabe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 247 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7420122

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 910 
5 Raten zu 182,00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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