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Social Media Manager/in

Social Media Manager/in (DIM)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Ausübung der Tätigkeit als Social Media Manager/in

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, es werden keine bestimmten Schul- oder Ausbildungsabschlüsse vorausgesetzt; Vorkenntnisse im Social Media Marketing werden nicht benötigt; Technische Voraussetzung: Internetfähiges Endgerät

Lehrgangsinhalte:
Social Media Marketing - die aktuelle Situation, Ziele und Strategien in der Social Media Welt, Zielgruppenfindung und -ansprache, Content Marketing und (Influencer-) Kampagnen, Facebook als Marketingkanal, Facebook Ads, XING und LinkedIn professionell nutzen, YouTube - mit Videos Reichweiten generieren, Mit Instagram und Pinterest visuelles Storytelling betreiben, Erfolgreiches Seeding mit Blogs, Nischenanwendungen im Fokus, Social Media Monitoring, Organisation und Verantwortlichkeiten, Recht im Social Media Marketing, Best Practice B2B und B2C, aktuelle Trends, nützliche Tools und Fazit

Lehrgangsmaterial:
15 Online Module auf einer digitalen Lernplattform, 2 Lehrbriefe, Transferhilfen pro Modul mit Übungen, optionale Bonus-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 2 Monate, gesamt 215 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7384921

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Social Media Manager/in

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2202 
3 Raten zu 734,00 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

2 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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