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Energieberatung Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Basis)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen zur Entwicklung von Gebäude-Energiekonzepten für Neubau- und Sanierungsvorhaben von Wohngebäuden

Abschluss:
institutsintere Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Empfohlen für Angehörige der im Gebäudeenergiegesetz §88 (1) genannten Personengruppen; technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang, Kamera und
Mikrofon

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Erfolgreiche Bearbeitung der Lernkontrollen und Präsenznachweis (wenn zusammen mit einem Vertiefungsmodul absolviert)

Lehrgangsinhalte:
Block 1: Einführung, Block 2: Rechtliche Grundlagen, Block 3: Gebäudeenergiebilanz und normativer Rahmen, Block 4: Energiekonzepte und -standards, Block 5a: Gebäudehülle I - Grundlagen und Winterfall, Block 5b: Gebäudehülle II - Sommerfall und Anschlussdetails, Block 6: Lüftung, Block 7: Heizen, Kühlen, Trinkwarmwasser, Block 8: Elektrischer Strom, Block 9: Anlagenkonzepte/-optimierung, Block 10: Bilanz, Wirtschaftlichkeit, Nachweise, Block 11: Beratung, Planung und Umsetzung

Lehrgangsmaterial:
42 Studienbriefe (z. T. mit ergänzenden Materialien/Videos) und 10 Online-Tests auf einer digitalen Lernplattform

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 123 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7400821

Absolvent:innen erhalten den Titel "Energieberater:in TU Darmstadt für Wohngebäude, (wenn zusammen mit dem Lehrgang "Energieberatung Wohngebäude (Vertiefung) absolviert).

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Energieberater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 800 
2 Raten zu 400,00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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