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Achtsamkeitscoach

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Achtsamkeitscoach

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter: 23 Jahre, mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss, psychische Gesundheit; erste eigene Erfahrungen mit Achtsamkeit; empfohlen werden Arbeitserfahrungen im Sozialwesen, eine Coaching-Ausbildung von mind. 10 Monaten und 50 Stunden Präsenz; Technische Voraussetzungen: Multimedia-PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Achtsamkeit, Wirkmechanismen und Anwendungsmöglichkeiten, Achtsamer Umgang mit dem Körper, mit Gedanken und Gefühlen, Achtsamkeit am Arbeitsplatz, in Beziehungen und in der Kommunikation, Achtsamer Umgang mit der Umwelt und den Kulturen, Meditation, Achtsamkeit und ethisches Verhalten

Lehrgangsmaterial:
6 Studienhefte mit 6 Einsendeaufgaben auf einer digitalen Lernplattform, 1 Begleitbuch mit Audio-Übungsanleitungen, 1 Begleitheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
3-tägiges Vorortseminar am Standort Hamburg, alternativ 4 Webinartermine

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7414322

Nach dem erfolgreichen Bearbeiten aller Einsendeaufgaben wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Bei zusätzlich erfolgreicher Seminarteilnahme, wird das Zertifikat ausgestellt. Die Gebühren für das Seminar sind in der Lehrgangsgebühr enthalten.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Achtsamkeitstrainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1794 
6 Raten zu 299,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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