Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 31.726 Weiterbildungskursen von 792 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Ganzheitliche/r Pferdeheilpraktiker/in

Ganzheitliche/r Pferdeheilpraktiker/in (AFH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Pferdeheilpraktiker/in

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, mindestens Realschulabschluss, langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden und besonderes Einfühlungsvermögen, Praktikumsbescheinigung bei einem/einer Pferdeheilpraktiker/in, Pferdephysiotherapeuten/Pferdephysiotherapeutin, Pferdechiropraktiker/in u.a. über mindestens 5 Tage bzw. 40 Stunden

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Allgemeinwissen Pferdeheilpraktiker - Phytotherapie für Pferde - Behandlungsmöglichkeiten - Schüssler-Salze für Pferde - Bachblüten für Pferde - Homöopathie für Pferde - Pferdefütterung - Krankheiten von A-Z - Mykotherapie für Pferde - Futtermittelberater/in - Einstieg in die Selbständigkeit

Lehrgangsmaterial:
12 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 550 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
fakultative Seminare können belegt werden, Näheres bitte beim Anbieter erfragen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7356620c

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pferdeheilpraktiker/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2500 
16 Raten zu 156,25 EUR
Fernunterricht

16 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren