Gemäß § 11 EfbV, müssen verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.¦ -BundesbodensschutzVO ¦ Aufbereitung von Elektroabfällen ¦ Europäische Green Deal ¦ Novelle Biobabfallverordnung ¦ Deponietechnik nach aktuellem Stand ¦ Wichtige Begriffe und Fallbeispiele ¦ Neuerungen ADR 2023 ¦ Verantwortlichkeiten im Gefahrgutbereich ¦ Abfall als Gefahrgut Voraussetzung: Personen, die bereits im Rahmen eines entsprechenden Grundlehrgangs die erforderliche Fachkunde gemäß der EfbV und AbfAEV erworben haben.
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.