Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 31.873 Weiterbildungskursen von 762 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Privatpilotenlizenz (Hubschrauber) (PPL-H)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatpiloten Hubschrauber nach EASA Teil-FCL

Abschluss:
Prüfung für Privatpiloten Hubschrauber vor der jeweiligen Länderbehörde

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre - Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Elektrotechnik und Avionik - Triebwerkkunde - Hubschrauberkunde - Instrumente - Beladung und Schwerpunkt - Flugleistung Hubschrauber - Flugplanung - Physiologie für Flugzeugführer - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funk-Navigation - Besondere Situationen im Flugbetrieb - Aerodynamik Hubschrauber

Lehrgangsmaterial:
Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 86 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
3 Tage Präsenzunterricht in Dortmund

  • Nah-Unterricht: 18 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
5123220

Die angegebene Lehrgangsdauer kann abweichen und darf maximal 18 Monate betragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1370 
6 Raten zu 208,33 EUR, Prüfungskosten: 120,00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren