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Fachkundenachweis "Krankheiten und Prävention in der Kindertagesstätte"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über den Umgang mit Kindern mit akuten, chronischen oder infektiösen Erkrankungen in Kindertagesstätten sowie von Fertigkeiten entsprechende Maßnahmen zu ergreifen

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich oder Arbeit bei einem Träger von Kindertageseinrichtungen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Rechtliche Grundlagen: u. a. Anordnungs- und Durchführungsverantwortung bei medizinischen Hilfeleistungen, Infektionsschutzgesetz, Meldepflichten; Integration/Inklusion von chronisch kranken Kindern: u. a. allergische Erkrankungen, Asthma, Diabetes, Anfallsleiden; Kommunikation mit Eltern bzw. Elternberatung: u. a. Regelungen über Benachrichtigungen, Notfallnummern, Freistellungsmöglichkeiten

Lehrgangsmaterial:
1 Lehrbrief

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 22 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7352119

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 189  Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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