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Medienrecht für Kreative und Medienschaffende

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Medienschaffende werden in ihrer täglichen Arbeit mit Problemen des Medienrechts konfrontiert - meist ohne es zu wissen! Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer auf rechtliche Fragestellung bei der täglichen Arbeit - sei es bei Fotoaufnahmen, der Verwendung von Bildern oder bei der Webseitenerstellung.- Bilder

  • Urheberrecht
  • Lizenzkauf und Lizenzvergabe
  • Designrecht
  • Markenrecht
  • Telemedienrecht
  • Social Media Recht
  • Wettbewerbsrecht

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 11 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
13.05.20 08:30 - 16:30 Uhr 335  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 16 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

13.10.20 08:30 - 16:30 Uhr 335  s.o.

max. 16 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

18.05.21 08:30 - 16:30 Uhr 345  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

04.11.21 08:30 - 16:30 Uhr 345  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

14.06.22 08:30 - 16:30 Uhr 355  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

04.10.22 08:30 - 16:30 Uhr 355  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

14.06.23 08:30 - 16:30 Uhr 385  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

17.04.24 08:30 - 16:30 Uhr 425  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

09.10.24 08:30 - 16:30 Uhr 425  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

07.04.25 08:30 - 16:30 Uhr 455  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

08.10.25 08:30 - 16:30 Uhr 455  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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