In diesem Seminar werden das Handeln und die Anforderungen der Landesdatenschutzbeauftragten und des Bundesdatenschutzbeauftragten analysiert, ausgewertet und die Teilnehmer auf den aktuellsten Stand aus der aufsichtsbehördlichen Praxis gebracht.- Rechtliche Grundlagen und Befugnisse der Aufsichtsbehörde
Auswertung der Jahresberichte und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden
Neuste Entwicklung bei Bußgeldern
Die Mitwirkungspflicht im aufsichtsbehördlichen Verfahren
Die Vor-Ort-Kontrolle der Aufsichtsbehörde: Erfahrung und Ablauf
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.