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Heilpraktiker/in für Gesundheitsfachberufe - Sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis

Sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis für Gesundheitsfachberufe

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Überprüfung zur Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Osteopathie, Podologie

Abschluss:
institutsinterne Prüfung, die zur Antragstellung bei der entsprechenden Behörde berechtigt

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung als Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Osteopath/in, Podologe/Podologin

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Hauptschulabschluss, Mindestalter 25 Jahre, abgeschlossene Ausbildung in o. g. Gesundheitsberuf. Ergänzend siehe HP-Gesetz und Durchführungsverordnungen der zuständigen Behörden der Bundesländer

Lehrgangsinhalte:
Bewegungsapparat - Atemorgane - Hormonsystem - Blut und Lymphe - Sinnesorgane - HNO - Haut - Pathologie - mikrobiologische Grundlagen - Urogenitaltrakt -
Neurologie und Psychiatrie - Infektionsschutzgesetz - Gesetzeskunde - Labortechnik - Anamnese und Untersuchung

Lehrgangsmaterial:
9 Lehrbriefe, Podcasts, Lehrvideos, Videos und App.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 232 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 1-tägiges (online-)Seminar wird angeboten (bei Interesse auch vor Ort möglich)

  • Nah-Unterricht: 7 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
5115018

Die zuständige Behörde erhebt Pru?fungs- und Verwaltungsgebu?hren im Zusammenhang mit der Antragsstellung und dem Erlaubnisverfahren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1390 
9 Raten zu 154,44 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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