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Personalreferent/in

Geprüfter Personalreferent bsb/Geprüfte Personalreferentin bsb

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung personalwirtschaftlicher Kenntnisse für eine Position im mittleren bis gehobenen Management

Abschluss:
Prüfung vor dem Bundesverband Sekretariat und Büromanagement (bSb) e. V. oder institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
bei bSb-Prüfung: mittlerer Bildungsabschluss und mind. 5 Jahre Berufspraxis in Sekretariat oder Büromanagement

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
für bSb-Prüfung: kaufmännische Berufsausbildung und mindestens 3-jährige Berufspraxis oder mindestens mittlerer Bildungsabschluss und 6-jährige Berufspraxis sowie Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Personalpolitik und -planung - Personalentwicklung - Personalbeurteilung - Arbeitsrecht - Betriebliches Sozialwesen - Personalentlohnung - Psychologie - Arbeitsmethodik

Lehrgangsmaterial:
12 Lehrbriefe, 1 Fallstudie, 1 Begleitheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
1 Prüfungswoche - Präsenzunterricht

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
6689 0

Zertifikat
Personalreferent/in bsb (Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement (bSb))
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Personalreferent/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2304 
12 Raten zu 192,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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