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Bilanzbuchhaltung International

Bilanzbuchhaltung International (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International gemäß § 14 der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-
Fortbildungsprüfungsverordnung – BibuBAProFPrV vom 18.12.2020

Abschluss:
Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäss Rechtsvorschriften vom 18.12.2020

Teilnahmevoraussetzungen:
gute Kenntnisse der Bilanzbuchhaltung nach HGB, des Finanzmanagements und des Einkommen- bzw. Umsatzsteuerrechts; technische Voraussetzungen: PC mit Internetanschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/in (IHK) oder gleichwertiger Abschluss oder wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Bilanzen nach IFRS - Gesamtergebnisrechnung und Ergebnis je Aktie - Eigenkapitalveränderungsrechnung - Kapitalflussrechnung - Anhang, Lage- und Segmentbericht - Konzernrechungslegung - Analyse internationale Abschlüsse - Zwischenberichterstattung - Internationales Finanzmanagement - Doppelbesteurung und Außensteuerrecht - Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr

Lehrgangsmaterial:
22 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 14 Monate, gesamt 602 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
5106217

Zertifikat
Bilanzbuchhalter/in - International (Zusatzqualifikation nach § 14 der BibuchhFPrV vom 09.12.2019) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2688 
14 Raten zu 192,00 EUR
Fernunterricht

14 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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