Werden Sie anerkannte Elektrofachkraft! Sie sind Mitarbeiter/-in im gewerblich-technischen Bereich und möchten als Elektrofachkraft anerkannt werden? Durch den Abschluss als Elektrofachkraft der Industrie, können Sie eine Qualifikation als Elektrofachkraft nach DGUV-Vorschrift 3 erlangen und elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen. Voraussetzungen sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeine Elektrotechnik
Elektrische Schutzmaßnahmen
Funktions- und Schaltungsanalyse
Elektrotechnische Zusammenhänge verstehen
Schaltungsunterlagen erstellen und auswerten
Mess- und Prüfverfahren
Steuerungsprogramme interpretieren und ändern
Fehlersuche und elektrische Schutzmaßnahmen anwenden
Arbeitsauftrag
Arbeitsaufträge analysieren
Aufträge durchführen
Dokumentation und Nachweise Voraussetzung: In der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.
Für dieses Angebot sind momentan 11 Zeiten bzw. Orte bekannt:
Zeiten
Preis
Ort
Bemerkungen
07.10.19 - 31.10.2017:30 - 20:45 Uhr
3228
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich (12 Monatsraten à 269,00 Euro)Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskü
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke als Prüfungsvorbereit
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke als Prüfungsvorbereitung gegen Ende des Lehrgangs. Lehrgangstage: freitags und samstags
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Indust
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke als Prüfungsvorbereitung gegen Ende des Lehrgangs. Lehrgangstage: freitags und samstags
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Indust
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich freitags und samstags statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke mit 80 UE als Prüfungsvorbereitung vor der mündlichen Prüfung. (Insgesamt 420 UE)
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich freitags und samstags statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke mit 80 UE als Prüfungsvorbereitung vor der mündlichen Prüfung. (Insgesamt 420 UE)
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die
Der Lehrgang findet in in zwei Vollzeitblöcken im Juli und September am Campus Neuwied statt.
Unterrichtszeiten: montags bis donnerstags 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr, plus 3 Tage Vorbereitung auf die schriftliche und 2 Wochenblöcke Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich freitags und samstags statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke mit 80 UE als Prüfungsvorbereitung vor der mündlichen Prüfung. (Insgesamt 420 UE)
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich freitags und samstags statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke mit 80 UE als Prüfungsvorbereitung vor der mündlichen Prüfung. (Insgesamt 420 UE)
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.
Für die praktische Prüfung werden noch zusätzlich 350, - Euro separat in Rechnung gestellt.
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (I
Der Lehrgang findet in in zwei Vollzeitblöcken im Juli und September am Campus Neuwied statt.
Unterrichtszeiten: montags bis donnerstags 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 2 Wochenblöcke im November als Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich freitags und samstags statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke mit 80 UE als Prüfungsvorbereitung vor der mündlichen Prüfung. (Insgesamt 420 UE)
Auf Wunsch Zahlung für Privatzahler in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsver
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.