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Wein- und Genussexperte

Wein- und Genussexperte (m/w/d) (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung Wein- und Genussexperte der IHK Koblenz

Abschluss:
Zertifikatsprüfung zum Wein- und Genussexperten (m/w/d) der IHK Koblenz

Teilnahmevoraussetzungen:
mindestens Realschulabschluss, berufliche Vorerfahrungen im kaufmännischen, gastronomischen oder lehrenden Bereich sind von Vorteil; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Weinkunde - Europäisches und Deutsches Weinrecht - Internationale Wein Welt - Allgemeine Getränkekunde - Allgemeine Lebensmittel- und Genussmittelkunde - Kombination von Genussmitteln und Getränken (Foodpairing) - Eventmanagement - Existenzgründung - Service - Moderation/Beratung

Lehrgangsmaterial:
15 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Handbuch, 1 Fallstudienheft, 5 Videos, 1 WBT

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 439 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
1 Webinar (3 UStd.), 2 Seminare bei der Deutschen Weinschule (DWS) in Koblenz: 1 zweitägiges Seminar (16 Std.) und ein dreitägiges Seminar (24 Std.)

  • Nah-Unterricht: 43 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
5105517

Zertifikat
Wein- und Genussexperte/-in
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 3290 
12 Raten zu 255,00 EUR, Prüfungskosten: 150,00 EUR, sonstige Kosten: 80,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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