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Pflegesachverständige/r

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Erstellung von Pflegegutachten und Prüfung von Qualitätsanforderungen in Pflegeeinrichtungen

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Hebamme sowie mindestend fünf Jahre Berufserfahrung in der Pflege und/oder Betreuung;
technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme am begleitenden Unterricht

Lehrgangsinhalte:
Allgemeines Sozialrecht für Pflegesachverständige - Qualitätsmanagement - Kommunikation im Gesundheitswesen - Pflegefachliche Grundlagen und Assessmentinstrumente - Einführung in die Tätigkeit des Pflegesachverständigen - Kommunikation in Begutachtungssituationen - Feststellung des Grades der Selbständigkeit - Pflegegutachten

Lehrgangsmaterial:
8 Lehrbriefe, Arbeitstechniken, Studienanleitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 2,5-tägiges Seminar

  • Nah-Unterricht: 21 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7317417

Bei einer Lehrgangsdauer von 6 Monaten beträgt die Monatsrate 496,00 EUR.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Unabhängige/r Pflegesachverständige/r im Gesundheitswesen [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 3180 
12 Raten zu 265,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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