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Happiness Trainer/in (ALH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um Angebote als Happiness Trainer/in zu entwickeln und umzusetzen

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Erfahrungen als selbständige/r Psychologische/r Berater/innen und Psychologe/innen oder Tätigkeit in einem gesundheitlich, pädagogischen oder sozialen Arbeitsfeld oder Tätigkeit mit viel beruflichem Kontakt zu Menschen
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang und Lautsprecher oder Headset

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Glück aus wissenschaftlicher Sicht: historische und philosophische Sicht, neurobiologische Sicht, Studien und aktuelle Erkenntnisse aus der Glücksforschung - Die Psychologie des Glücks: u. a. Praxis der Positiven Psychologie, individuelle Rahmenbedingungen des Glücks, Partnerschaft und soziale Beziehungen als Bausteine des Glücks, körperliche Faktoren des Glücks, sinnstiftende Aufgaben und Herausforderungen - Happiness Training: u. a. Rahmenbedingungen und Einsatzfelder, Methoden und Instrumente, Abgrenzung zu Therapie, positive Gesprächsführung, Achtsamkeit, Glücksübungen

Lehrgangsmaterial:
6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 464 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
4 Präsenztage und 10 Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 63 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7312517

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Glückstrainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2298 
12 Raten zu 179,00 EUR, Prüfungskosten: 150,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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