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Ernährungsberater/-in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen für eine Ernährungsberatung im Bereich Prävention, Fitness und Gesundheitsförderung

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Ernährung - Grundlagen für die Beratung - Energiebedarf und -speicherung - Stoffwechsel - Kohlenhydrate - Proteine - Fette - Mineralstoffe - Vitamine - Wasser - Essverhalten - Ernährung im Leistungssport - Übergewicht und Adipositas - Ernährungsformen und Diäten - Warenkunde - Ernährungsplanung in der Praxis - Ernährungsberatung in der Praxis - Wie es weitergeht

Lehrgangsmaterial:
17 Module (Skript und Lernvideos)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 271 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
Mündliche Prüfung (ca. 1h): In einem Webinar wird das Beratungsgespräch simuliert sowie reflektiert und anschließend die Hausarbeit fachlich besprochen. Dies dient als Voraussetzung für die Abschlussprüfung. Theorieprüfung (Abschlussprüfung) (1h): Findet Online per VideoCall statt.

  • Nah-Unterricht: 2 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7313617

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 933 
6 Raten zu 123,17 EUR, Prüfungskosten: 98,00 EUR, sonstige Kosten: 96,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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