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Bildungszeit (Rheinland-Pfalz)

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamt zu qualifizieren.

Sie können sich im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Währenddessen wird Ihr Arbeitsentgelt durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber weitergezahlt. Die Bildungszeit wird Ihrem Erholungsurlaub nicht angerechnet. Alle anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Website der Bildungszeit.

Ist die von Ihnen gewählte Weiterbildung noch nicht als Bildungszeit anerkannt, können Sie die Anbieterin bzw. den Anbieter bitten, eine Anerkennung zu beantragen. Diese ist in Rheinland-Pfalz kostenfrei. Organisatorisch muss die Veranstaltung in der Regel mindestens sechs Unterrichtsstunden an mindestens drei Tagen oder durchschnittlich acht Unterrichtsstunden an zwei Tagen umfassen. Inhaltlich muss sie einen beruflichen oder gesellschaftspolitischen Bezug haben oder der Qualifizierung für ein Ehrenamt dienen.

Weitere Informationen finden Sie unter den Links zum Thema.

Bildungszeit ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung. Mit der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten wir das ehrenamtliche Engagement im Land gestärkt und gefördert.

Auszubildende in Rheinland-Pfalz können sich fünf Tage pro Ausbildungsjahr für anerkannte Veranstaltungen mit Ausnahme der beruflichen Weiterbildungen freistellen lassen.

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Kontakt

  • Ministerium für Arbeit,
    Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
    Postfach 3220, 55022 Mainz
    Telefon: (06131) 16-2893
    Telefax: (06131) 16-5466
    E-Mail: bildungsfreistellung(at)mastd.rlp.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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