Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamt zu qualifizieren.
Sie können sich im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Währenddessen wird Ihr Arbeitsentgelt durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber weitergezahlt. Die Bildungszeit wird Ihrem Erholungsurlaub nicht angerechnet. Alle anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Website der Bildungszeit.
Ist die von Ihnen gewählte Weiterbildung noch nicht als Bildungszeit anerkannt, können Sie die Anbieterin bzw. den Anbieter bitten, eine Anerkennung zu beantragen. Diese ist in Rheinland-Pfalz kostenfrei. Organisatorisch muss die Veranstaltung in der Regel mindestens sechs Unterrichtsstunden an mindestens drei Tagen oder durchschnittlich acht Unterrichtsstunden an zwei Tagen umfassen. Inhaltlich muss sie einen beruflichen oder gesellschaftspolitischen Bezug haben oder der Qualifizierung für ein Ehrenamt dienen.
Weitere Informationen finden Sie unter den Links zum Thema.
Bildungszeit ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung. Mit der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten wir das ehrenamtliche Engagement im Land gestärkt und gefördert.
Auszubildende in Rheinland-Pfalz können sich fünf Tage pro Ausbildungsjahr für anerkannte Veranstaltungen mit Ausnahme der beruflichen Weiterbildungen freistellen lassen.
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