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Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)

Bildungsgutscheine werden von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern ausgegeben.
Eine Förderung ist möglich, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um

  • wieder eine Arbeitsstelle zu finden, wenn Sie arbeitslos sind
  • eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben

Die Anbieter und die Maßnahme müssen für diese Förderung nach AZAV zugelassen/zertifiziert sein. Der Gutschein kann also nur bei entsprechend zertifizierten Kursanbietern eingelöst werden.

Hinweismarkierung Genauere Hinweise

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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