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Aufstiegsstipendium (RLP)

Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richten sich an besonders motivierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und -erfahrung, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

Voraussetzung für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung und ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung. Der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze.

Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich. Wer schon studiert, kann sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

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Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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