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Aufstiegsbonus I und II


Ziel der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es, die berufliche Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch stärker herauszustellen. Daher gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau rückwirkend ab 1. Januar 2017 den Aufstiegsbonus I und II.

Mit dem Aufstiegsbonus I in Höhe von 1.000 Euro soll die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell gewürdigt werden. Mit dem Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro soll eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen werden, sich auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung selbstständig zu machen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Die Antragsabwicklung sowie die Auszahlung der Aufstiegsboni an die Begünstigten werden durch die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz übernommen.


Informationen und Kontaktmöglichkeiten der Kammern


Handwerkskammern (HwK)

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Landwirtschaftskammer RLP

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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